Prof. Dr. Bernd
Hirtz (geb. 1954) ist seit 1980 Rechtsanwalt in der
Sozietät. Seine in erster Linie wirtschaftsrechtlich
ausgerichtete Anwaltstätigkeit wird durch folgende Bereiche
geprägt:
Gesellschaftsrecht
- Vertragsgestaltung
- laufende Beratung
- Familiengesellschaften
- Beratung und Vertretung bei Abschluss von Sozietätsverträgen und Auseinandersetzungen
- Haftungsrecht
- Berufsrecht
- Vergütungsrecht
- rechtliche Absicherung des Werbeauftritts von Unternehmen
- Beratung bei Abmahnungen
- Prozessführung
Versicherungsrecht
- Beratung und
Vertretung von Versicherungen und Versicherungsnehmern
- Tätigkeit als Schiedsrichter und Parteivertreter
Rechtsanwalt Dr. Hirtz ist Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Er veröffentlicht regelmäßig in seinen Fachgebieten (Liste der Veröffentlichungen). Prof. Dr. Hirtz ist auch ehrenamtlich und rechtspolitisch tätig (u.a. Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses für Zivilverfahrensrecht im Deutschen Anwaltverein, Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln und Vorstandsmitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS).